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Bachelor Thesis


Allgemeine Informationen

  1. Die Bachelor-Arbeit kann in jedem Fach des Bachelor-Studienganges Vermittlungswissenschaften, auch im Teilstudiengang „Grundlagen der Vermittlung und generelle Kompetenzen (GVGK)“ geschrieben werden.
  2. Die Bachelor-Arbeit wird in der Regel im Laufe des 5. und 6. Fachsemesters angefertigt.
  3. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird mit einer Betreuerin / einem Betreuer abgestimmt.
  4. Für eine bestandene Bachelor-Arbeit werden 9 CP vergeben.
  5. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Monate. Die Abgabe der Bachelor-Arbeit ist auch vor Ablauf der Bearbeitungszeit möglich. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer die Bearbeitungszeit um einen Monat verlängern.
  6. Die Begutachtung der Bachelor-Arbeit erfolgt durch zwei GutachterInnen, einer davon ist die Betreuerin / der Betreuer.
  7. Die Betreuerin / der Betreuer bzw. die GutachterInnen sind hauptamtlich Lehrende an der Universität Flensburg, eine/r der GutachterIn soll HochschullehrerIn sein. Eine Betreuung durch Lehrbeauftragte ist nicht möglich.
  8. Der Umfang der Bachelor-Arbeit sollte 40 Seiten nicht überschreiten.
  9. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen in der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Anschließend muss innerhalb von 4 Wochen ein neues Thema beantragt werden.

 

Zeitlicher Ablauf für WS 07/08

  1. Die Zulassung zur Bachelor-Arbeit muss beim Prüfungsamt im Zeitraum vom 01. Oktober 2007 bis spätestens 15. Januar 2008 beantragt werden, wenn Studierende ihr Studium bis zum Ende des Sommersemesters 2008 abschließen wollen.
  2. Die Studierenden setzten sich rechtzeitig mit möglichen BetreuerInnen in Verbindung, um das Thema der Bachelor-Arbeit abzustimmen.
  3. Spätestens bis zum 20. Juni 2008 muss die Bachelor-Arbeit beim Prüfungsamt abgegeben worden sein.
  4. Das Thema der Bachelor-Arbeit wird schriftlich beim Prüfungsamt auf einem Vordruck beantragt, der von beiden GutachterInnen zur Zustimmung unterschrieben werden muss. Die Studierenden tragen das Thema der Bachelor-Arbeit auch online im Portal Studium und Lehre ein, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
  5. Innerhalb einer Woche teilt das Prüfungsamt den Studierenden die Genehmigung des Themas mit Nennung des Abgabetermins schriftlich mit.
  6. Die Bachelor-Arbeit muss gebunden und in zweifacher Ausfertigung beim Prüfungsamt abgegeben werden.
  7. Das Prüfungsamt leitet unverzüglich die Bachelor-Arbeit an die GutachterInnen weiter.
  8. Bis 10. Juli 2008 wird die Note der Bachelor-Arbeit von den GutachterInnen in den Notenspiegel eingegeben.

 

 

 
 
   

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�  Universität Flensburg | Institutfür Ästhetisch-Kulturelle Bildung, 2005